landesweite Semesterticket kann auf der Seite der NAH.SH
bestellt werden.
Wo kann ich eine Rückerstattung meines Semesterbeitrags beantragen?
Die Beitr?ge des AStAs, des Semestertickets und des Hochschulsports k?nnen vom AStA der MHL rückerstattet werden:
Für die Erstattung des Studentenwerksbeitrags muss man sich an das Studentenwerk Schleswig-Holstein wenden:
Welche Unterlagen werden für eine Beitragserstattung ben?tigt?
Für die Rückerstattung beim AStA der MHL gibt es den Antrag "Rückerstattung Semesterbeitrag" (s.u.). Dieser muss ausgefüllt per Email oder Post zusammen mit den folgenden Unterlagen beim AStA eingereicht werden:
- Einzahlungsnachweis (z.B. Kopie des Kontoauszugs)
- Beleg für Begründung der Erstattung (z.B. Best?tigung Studiensekretariat, Exmatrikulation, Aufhebung der Einschreibung, Urlaubssemester) / Best?tigung Hochschule Ausland, Arbeitgeber (Auslandssemester, Praktikum) / Kopie Schwerbehindertenausweis).
Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags muss das Formular "Rückerstattung Studentenwerk" (s.u.) ausgefüllt zusammen mit den darin genannten Unterlagen per Email oder per Post beim Studentenwerk eingereicht werden. Weitere Informationen dazu findet man auf der Webseite des Studentenwerks (s.u.).
Welche Fristen sind dabei zu beachten?
Beim Studentenwerk muss der Antrag vor Beginn des jeweiligen Semesters eingereicht werden. Hier gilt als Termin der 01.04. bzw. 01.10. eines Jahres. Beim AStA muss der Antrag sp?testens am Ende des ersten Semestermonats gestellt werden (30.04. bzw. 31.10.). Ein H?rtfallantrag (s.u.) kann bis einen Monat vor Ende der Vorlesungszeit gestellt werden. Als Frist gilt hier der 15.01. bzw. 15.06. eines Jahres.
Aus welchen Gründen kann der Semesterbeitrag erstattet werden?
- Aufenthalt w?hrend eines Semesters von mindestens 15 Wochen au?erhalb des Gültigkeitsbereiches des landesweiten Semestertickets (Zwecke der Abwesenheit: studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschlussarbeiten)
- Urlaubssemester
- Behinderung, die das Nutzen des ?PNV unm?glich machen oder aufgrund derer der ?PNV bereits kostenlos benutzt werden darf
- Aufhebung der Einschreibung oder Exmatrikulation
- Fehlüberweisungen
Kann ich das Semesterticket auch nutzen, wenn ich nicht immatrikuliert bin?
Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen offiziell, aber befristet, an der MHL aufhalten, ohne immatrikuliert zu sein, k?nnen das Semesterticket freiwillig erwerben. Dafür muss der Beitrag für das regionale und das landesweite Semesterticket gezahlt werden. Interessierte wenden sich per Email an den AStA.
Gibt es eine H?rtefallregelung?
Wenn keiner der oben genannten Gründe zutrifft, ist es m?glich, bei der Studierendenschaft der MHL einen H?rtefallantrag zu stellen. In diesem Fall ist das Ticket weiter gültig und die Studierendenschaft übernimmt Anteile des Semesterbeitrags. Ein H?rtefall liegt vor, wenn die Zahlung des Studierendenschaftsbeitrags nach den Umst?nden des Einzelfalls eine unangemessene Belastung darstellen würde. Sprecht uns hierzu bitte pers?nlich an und wir werden eine L?sung finden. Selbstverst?ndlich behandeln wir deinen Fall vertraulich.